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Wichtige Unterlagen für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Abwicklung eines Verkehrsunfalles

Nachfolgend finden Sie wichtige Unterlagen, welche die Bearbeitung des Verkehrsunfalles bzw. die Schadensabwicklung durch die Kanzlei Horn & Kollegen, Rechtsanwälte & Steuerberater - Neckarsulm - Kreis Heilbronn erheblich beschleunigen werden.

Wichtig ist zunächst, dass der Unfallerfassungsbogen vollständig ausgefüllt wird. Darüber hinaus benötigen wir zur Vervollständigung unserer Unterlagen ebenfalls den ausgefüllten Mandantenerfassungsbogen.

Diese Unterlagen können Sie uns sodann gernevorab per E-Mail zur Verfügung stellen. 

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Wirksame Klausel zur Schadenspauschalierung in Auto-Kaufvertrag

(4/10) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zu einer Vertragsklausel in einem Auto-Kaufvertrag entschieden, dass der Schadensersatzanspruch einer Fahrzeughändlerin im Fall der Nichtabnahme des Fahrzeugs auf 10 % des Kaufpreises wirksam pauschaliert werden kann, dem Käufer aber vorbehalten wird, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

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Mithaftung von 20 Prozent bei wesentlicher Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

(03/10) Im vorliegenden Fall hatte sich das OLG Stuttgart mit der Frage zu befassen, ob ein Verkehrsteilnehmer, welcher die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn wesentlich überschreitet und sodann auf ein vorausfahrendes Fahrzeug auffährt, sich auch dann eine Mitverschuldenquote zurechnen lassen muss, wenn der Vorausfahrende grob verkehrswidrig einen Spurwechsel auf die linke Fahrbahnseite vornimmt. Das OLG Stuttgart bejahte dies und sprach eine Mithaftung von 20 Prozent aus. Aus den Entscheidungsgründen:

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Leistungskürzung bei Überlassung eines Kraftfahrzeugs an einen stark alkoholisierten Fahrer

(03/10) Im konkreten Fall hatte der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug an eine Person übergeben, welche erkennbar stark alkoholisiert war. Diese verursachte im Zustand der Fahruntüchtigkeit einen Verkehrsunfall. Der Fahrzeugeigentümer und Versicherungsnehmer verlangte von seiner Versicherung die Begleichung des verursachten Schadens. Die Versicherung warf dem Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit vor und kürzte die Leistungen im Rahmen der Vollkaskoversicherung um 75 Prozent. Zu Recht, meinte das Landgericht Bonn:

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Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Fahrzeugverkauf unter Privatleuten

(03/10) Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob die Verwendung eines Mustervertrages im Rahmen eines Fahrzeugsverkaufs unter Privatleuten dazu führt, dass der Inhalt des Kaufvertrages nach den Regelungen, welche für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) grundsätzlich Anwendung finden, zu bewerten ist. Im konkreten Fall hatte der Verkäufer einen Musterkaufvertrag verwendet, nach welchem die Gewährleistung vollständig ausgeschlossen sein sollte. Das Besondere war, dass er dem Käufer eingeräumt hatte, seinerseits alternative Textvorschläge für den Vertrag zu unterbreiten. Unter diesen Umständen verneinte der BGH die Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB.

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Abweichung der Farbe eines Fahrzeugs als Sachmangel

(03/10) Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob ein erheblicher Sachmangel vorliegt, wenn dem Fahrzeugkäufer ein Fahrzeug in einer anderen als der bestellten Farbe geliefert wird. Der Bundesgerichtshof hat dies bejaht. Im konkreten Fall hatte der Käufer ein Fahrzeug in der Farbe "Le Mans Blue Metallic" bestellt. Tatsächlich wurde ein schwarzes Fahrzeug geliefert. Nachdem der Käufer die Annahme des Fahrzeugs und auch die Zahlung des Kaufpreises verweigerte, klagte der Verkäufer auf Kaufpreiszahlung Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs. Den Kaufpreisanspruch hat der BGH verneint:

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Videoüberwachung auf Autobahnen kein Grundrechtsverstoß

(02/10) Das OLG Stuttgart hatte sich jüngst mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Viedeoüberwachung via ViBrAM-BAMAS, welches von der baden-württembergischen Polizei unter anderem für die Überwachung des Sicherheitsabstandes verwendet wird, einen ungerechtfertigten Grundrechtseingriff darstellt. Das OLG Stuttgart verneinte dies.

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Schätzung der Mietwagenkosten bei erhöhtem Unfallersatztarif

(02/10) Der Bundesgerichtshof musste sich erneut mit der Frage der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten bei Zugrundelegung eines erhöhten Unfallersatztarifes beschäftigen. Ein Unfallersatztarif übersteigt die Kosten einer normalen Fahrzeuganmietung grundsätzlich nicht unwesentlich, so dass dem Schädiger erhebliche Merhkosten entstehen. Im konkreten Fall hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung zunächst bestätigt.

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Horn & Kollegen

Rechtsanwälte und Steuerberater

Wir sind ein erfahrenes Team von Rechtsanwälten und Steuerberater in Neckarsulm, Kreis Heilbronn, mit vielfältigen Kompetenzen. Wir beraten Sie bei Ihrem Anliegen kompetent und lösungsorientiert und verfolgen Ihre Interessen konsequent und entschlossen und sorgen dafür, dass die Rechte unserer Mandanten best möglichst gewahrt werden. Hierfür bringen wir unsere Erfahrung und unser ganzes Verhandlungsgeschick mit ein, um Lösungen zu finden, die praktikabel, schnell und kostengünstig sind.

Wir zeigen Ihnen dabei nicht nur Lösungsmöglichkeiten auf, sondern helfen Ihnen auch diese umzusetzen.